Barrierefreiheit

Schriftgröße:

100%

Kontrast:

Klicken Sie auf die Schaltfläche, um den Modus mit hohem Kontrast zu aktivieren oder zu deaktivieren.

Hinweis: Ihre Einstellungen werden als funktionale Cookies gespeichert und sind nur für die aktuelle Sitzung verfügbar. Akzeptieren Sie funktionale Cookies, um Ihre Einstellungen dauerhaft zu speichern.

Zurück zur Übersicht

Küchenhilfe (m/w/d) - mit Fahrertätigkeit

Anstellungsart

Teilzeit

Arbeitsort

Aalen

Küchenhilfe (m/w/d) - mit Fahrertätigkeit

Willkommen bei BONVITA

BONVITA betreibt deutschlandweit Betriebsrestaurants und Verpflegungskonzepte für Unternehmen und Einrichtungen. In unseren Betriebsrestaurants sorgen wir mit frischen Speisen, verlässlichen Abläufen und einem hohen Qualitätsanspruch dafür, dass sich unsere Tischgäste jeden Tag gut versorgt fühlen.

Für unser BONVITA Restaurant Team am Standort Aalen, suchen wir dich als Küchenhilfe mit Fahrertätigkeit  (m/w/d) für 20 Wochenstunden ab dem 1. Januar 2027.

Deine Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Betriebsrestaurant - Aalen | Teilzeit | Montag bis Freitag 

Deine Aufgaben

  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Zubereitung von Speisen
  • Schneiden und Vorbereiten von Gemüse, Salaten und weiteren Lebensmitteln
  • Anrichten und Portionieren von Speisen
  • Transport und Auslieferung der Verpflegung
  • Spül- und Reinigungsarbeiten in der Küche
  • Reinigung und Pflege von Arbeitsflächen, Geräten und Küchenutensilien

Dein Profil

  • Erste Erfahrung in der Gastronomie, Küche, Gemeinschaftsverpflegung oder im Service von Vorteil
  • Führerschein (Klasse B) für die Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich
  • Serviceorientierte Arbeitsweise und Freude am Umgang mit Gästen
  • Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung (mind. B1)

Was dich bei uns erwartet

  • Einen sicheren Arbeitsplatz in einem kollegialen Küchenteam
  • Geregelte Arbeitszeiten
  • Eine strukturierte Einarbeitung
  • Abwechslungsreiche Aufgaben
  • Ein angenehmes Arbeitsumfeld
  • Faire und leistungsgerechte Vergütung